Alle Handelsteilnehmer und Händler der Scoach Schweiz AG sowie die Handelsteilnehmer und Händler der SIX Swiss Exchange, werden grundsätzlich gegenseitig anerkannt.
Eine Teilnahme bzw. eine Händlerregistrierung an der Scoach Schweiz AG setzt immer eine Teilnahme bzw. Registrierung an der SIX Swiss Exchange voraus.
Damit besitzt man mit einer Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei der SIX Swiss Exchange gleichzeitig die Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei Scoach Schweiz AG.
Durch die Teilnehmerschaft an der Scoach Schweiz AG entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Teilnehmerschafts- und Anbindungskosten.
Weitere Informationen zum Zulassungsprozess können Sie aus dem untenstehenden Link entnehmen.
http://www.six-swiss-exchange.com/participants/participation/types/participant/procedure_de.html
Aktuelle Teilnehmerliste der SIX Swiss Exchange
http://www.six-swiss-exchange.com/participants/participation/types/participant/list_de.html
Teilnehmerrevision
Die Teilnehmer von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz sind gemäss
Ziffer 17 Handelsreglement von SIX Swiss Exchange bzw.
Ziffer 16 Handelsreglement von Scoach Schweiz verpflichtet, jährlich einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle betreffend Einhaltung ausgewählter Bestimmungen aus dem Regelwerk von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz bei der SIX Exchange Regulation, Abteilung Enforcement & Compliance, einzureichen. Die für die Durchführung der Prüfungsarbeiten massgebenden Vorgaben sowie Erläuterungen können dem «Leitfaden: Teilnehmerrevision» entnommen werden.
Es gibt zwei verschiedene Prüfprogramme - eines für gerade und eines für ungerade Kalenderjahre. Das für das jeweilige Berichtsjahr relevante Prüfprogramm wird jeweils bis zum 30. Juni des entsprechenden Kalenderjahres aufgeschaltet. Details sind zu finden unter folgendem
Link.