Alle Handelsteilnehmer und Händler der Scoach Schweiz AG sowie die Handelsteilnehmer und Händler der Swiss Exchange, werden grundsätzlich gegenseitig anerkannt.
Eine Teilnahme bzw. eine Händlerregistrierung an der Scoach Schweiz AG setzt immer eine Teilnahme bzw. Registrierung an der SIX Swiss Exchange voraus.
Damit besitzt man mit einer Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei der SIX Swiss Exchange gleichzeitig die Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei Scoach Schweiz AG.
Durch die Teilnehmerschaft an der Scoach Schweiz AG entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Teilnehmerschafts- und Anbidungskosten.
Weitere Informationen zum Zulassungsprozess können Sie aus dem untenstehenden Link entnehmen.
http://www.six-swiss-exchange.com/participants/participation/types/participant/procedure_de.html
Aktuelle Teilnehmerliste der SIX Swiss Exchange
http://www.six-swiss-exchange.com/participants/participation/types/participant/list_de.html
Teilnehmerrevision
Die Scoach Schweiz AG verlangt gestützt auf Ziffer 1.15 Abs. 4 und 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scoach Schweiz AG von ihren Teilnehmern jährlich einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle betreffend Einhaltung ausgewählter Punkte aus dem Regelwerk der Scoach Schweiz AG, welcher bei Enforcement & Compliance einzureichen ist.
Ist ein Effektenhändler zugleich Teilnehmer der SIX Swiss Exchange und der Scoach Schweiz AG, so ist es ausreichend, einen Revisionsbericht für beide Börsen einzureichen.
Weitere Informationen zur Teilnehmerrevision sowie die für die Teilnehmerrevison notwendigen Unterlagen können hier eingesehen werden.