
Die Scoach Schweiz AG ist täglich von Montag bis Freitag geöffnet. An eidgenössischen Feiertagen bleibt sie geschlossen.
Die Börse behält sich das Recht vor, unter vorheriger Anzeige auch an anderen Tagen zu schliessen.
Die genauen Börsenöffnungszeiten und Handelszeiten werden in Weisungen und im Handelskalender festgehalten (vgl. Ziff. 2.4 AGB, Börsentage; Ziff. 2.5 AGB, Börsenzeit; Ziff. 2.2AGB, Pause; Weisung 1 - Börsenzeiten)
In Ausnahmesituationen können die normalen Zeitabläufe manuell übersteuert werden. So kann der laufende Handel verlängert oder verkürzt werden, dies sowohl für einzelne Titel, für ganze Marktsegmente wie für den ganzen Markt. Er kann auch verkürzt werden, z. B. an Vortagen von eidgenössischen Feiertagen, an denen die Börse früher als üblich schliessen kann. Für einzelne Titel oder ganze Marktsegmente kann der Handel vorübergehend eingestellt werden. Für diese Effekten findet weder eine Eröffnung noch ein laufender Handel statt (vgl. Ziff. 2.30 AGB, Ausserordentliche Situationen; Weisung 8 - Ausserordentliche Situationen).