Emittenten von Forderungsrechten haben die Möglichkeit, für die zur Kotierung vorgesehenen Derivate die provisorische Zulassung zum Handel zu beantragen (Art. 31 des Zusatzreglement für die Kotierung von Derivaten). NEU!
http://www.six-exchange-regulation.com/admission_manual/03_03-ARD/de/index.html
Wenn Sie sämtliche Regularien der Zulassungstelle sehen möchten, dann klicken Sie den untenstehenden Link an
http://www.six-exchange-regulation.com/regulation/listing_rules_de.html
Um den Bedürfnissen eines wachsenden Derivatmarkts Rechnung zu tragen, unterstützt die SIX Swiss Exchange den Zulassungsprozess mit einer automatisierten Web-Anwendung die sich Internet Based Listing nennt.
IBL erlaubt die Anbindung der Datenbanken der Gesuchsteller an die SIX Swiss Exchange und gibt den Gesuchstellern jederzeit einen umfassenden Einblick in ihre Gesuche. Mit IBL können Produkte bereits einen Tag nach Gesuchseingang gehandelt werden.
Weiter Informationen zu IBL finden Sie hier:
https://www.six-exchange-regulation.com/admission/listing/ibl/ibl_de.html